Um den Anfängen zu wehren, ist es langsam zu spät..

Immer wenn man denkt, noch dreister können sie eigentlich nicht mehr werden, werden sie’s.

Hier in Bochum dürfen – so die Ankündigung – nächsten Samstag Frauen umsonst ins Museum und kriegen Rabatt im Planetarium. Weil sie Frauen sind. Männer zahlen den normalen Preis.

Eine herbeifantasierte Benachteilung von Frauen (der angebliche Gender Pay Gap, der keiner ist) wird kackendreist von irgendwelchen Genderistas in der Verwaltung als Begründung angegeben, eine reale Benachteiligung von Männern in Gang zu setzen. Weil irgendwie Gerechtigkeit und Symbolgehalt und so.

Diese Aktion verstößt so eklatant gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Gewaltenteilung (immerhin gibt es eine vom Rat der Stadt beschlossene Entgeltsatzung für diese Einrichtungen, die nicht einfach mal auf Verwaltungsebene abgeändert werden kann), dass es eigentlich auch der dümmsten Quotentussi und der arschbreitgesessenstem Amtsleiterin auffallen müsste.

Tut es aber augenscheinlich nicht.

Ja, es geht nur um ein paar Euro fuffzig im Stadtsäckel. Aber eben auch ums Prinzip.

Ich werd mal Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen, wer das eigentlich verantwortet.

 

10 Kommentare

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10 Antworten zu “Um den Anfängen zu wehren, ist es langsam zu spät..

  1. RW

    Eigentlich bräuchte es hier jede Menge Frauen, die sich normale Eintrittskarten kaufen wollen, und wenn ihnen gesagt wird daß Frauen umsonst reindürfen, dann antworten daß sie nicht behindert oder minderjährig sind und sie jetzt bitteschön einen normalen Erwachseneneintritt wollen, vielen Dank.

    Meine Partnerin würde jedenfalls so reagieren.

  2. Zu der Sache mit den Anfängen muss ich jetzt echt mal was loswerden.
    Das geht mir mittlerweile schon zu lange durch den Kopf.
    Bezieht sich nicht nur auf den Feminismus, das zieht sich komplett durch unsere Gesellschaft, mit Allem, was gerade abläuft.
    Geht das nur mir so, oder möchtet Ihr das nicht sehen?
    Das hier sind nicht die Anfänge, die waren vor 50 Jahren.
    Das hier ist der Anfang vom Ende.
    Der Zug fährt mit Vollgas Richtung Abgrund.
    Den Bahnhof, also „die Anfänge“ hat Er vor über 50 Jahren bereits verlassen.
    Die Anfänge waren sogar schon vor über 100 Jahren, als die Frauen das Wahlrecht gefordert haben.
    Ne, das hier ist das bevorstehende Ende.
    Die Situation ist so verfahren, da wird auch Nichts mehr zu retten sein, meiner Meinung nach.

    • Jochen Schmidt

      „Das hier sind nicht die Anfänge, die waren vor 50 Jahren.
      Das hier ist der Anfang vom Ende.
      Der Zug fährt mit Vollgas Richtung Abgrund.
      Den Bahnhof, also „die Anfänge“ hat er vor über 50 Jahren bereits verlassen.
      […]
      Ne, das hier ist das bevorstehende Ende.“

      Sehe ich genauso. Man merkt auch deutlich, wie sich die negative Entwicklung beschleunigt.

  3. Gerhard

    Wirklich sehr schön, dass Du wieder da bist!

  4. St. Elmo

    Ich bin kein Jurist und hatte nur Vorlesungen über Gesetzte (BGB HGB AGG usw.) die direkt die Wirtschaft betreffen aber ich würde hier mal ein verstoß gegen das AGG vermuten.

    §1 Ziel des AGG ist es Ungleichbehandlung aufgrund verschiedener Merkmale wie des Geschlecchts u. a. Merkmale zu verhindern.

    – Liegt eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vor?
    Ja, Frauen müssen nichts bezahlen, Männer müssen bezahlen.

    – Kann das AGG überhaupt angewandt werden?
    Das Planetarium und das Museeum sind öffentliche Einrichtung die der Bildung der Bürger dienen.
    Kostenloser Eintrit stellt eine soziale Vergünstigung dar.
    Dadurch ist das AGG Aufgrund §2 (1) 6,7,8 anwendbar.

    – Ist diese Ungleichbehandlung auch eine Benachtieligung im Sinne des AGG?
    Ja, Frauen erhalten eine Vergünstigung aufgrund des Geschlechts
    Dies stellt eine nach §3(1) Unmittelbare Benachteiligung von Männern dar, da sie wenn sie als Frau in der vergleichbaren Sitaution wären nichts bezahlen müssten. Somit erfahren Männer aufgrund ihres Geschlechts im Vergleich zu Frauen eine weniger günstige Behandlung.

    AGG
    § 1Ziel des Gesetzes
    Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts …. zu verhindern oder zu beseitigen.

    § 2 Anwendungsbereich
    (1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
    6. die sozialen Vergünstigungen,
    7. die Bildung,
    8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

    § 3 Begriffsbestimmungen
    (1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

    • Martin H.

      Ich vermute hier könnte §19 (1) Nr.1 AGG einschlägig (zivilrechtliches Benachteiligungsverbot, Massengeschäft) sein.

      Die Beweislast kehrt sich nach § 22 AGG um, wenn der Benachteiligte Indizien vorträgt (z.B. Websiteauftritt dokumentierten, vor Ort Preisschilder fotografieren , Zeugenaussage), die eine Benachteiligung wegen eines in §1 genannten Grundes vermuten lassen.

      Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte nach § 22 (2) S.1 AGG und ein Entschädigungsanspruch nach §22 (2) S.3 bestehen. Der Entschädigungsanspruch könnte sich erhöhen, wenn die Benachteiligung in die Öffentlichkeit getragen wird, aber auch reduzieren, wenn der Benachteiligte den Verstoß bewusst in Kauf genommen hat (also vor Ort, sich nicht einverstanden erklären). Die Entschädigung muss hoch genug sein, um zukünftig von Diskriminierungen abzuhalten.

      Der Anspruch muss innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden (§22(5)S.1 AGG). Anspruchsgegner ist der Anbieter.

      Mit Sachverhaltsdarstellung und möglichst vielen Beweisen würde ich dann zum Rechtsanwalt gehen.

      Ergänzend kommt auch eine Unterstützung nach §27AGG durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Betracht.

  5. somegal

    Ich rate Männern da hin zu gehen und beim Einlass sich als Frau auszugeben. Wird der kostenlose Einlass dann verwehrt, kann man ganz laut die Transphobie-Keule schwingen. Man solte diese Identitätspolitik-Ideologen mit ihren eigenen Waffen schlagen. Gender ist ja bekanntlich nur sozial konstruiert. Dann kann ich auch mit nem Penis untenrum da kostenlos rein.

  6. Historian

    Nicht zu vergessen, unserer Ruhr-Universität steht eine Verwaltungschefin vor, sog. ‚Kanzlerin‘, die hauptsächlich viele Jahre im Frauenbüro der Uni residiert hat, aber mit einem Abschluss in Raumplanung, ein Fach von der akademischen Peripherie, nur eine fragwürdige Qualifikation für diese Aufgabe besitzt. Die rotgrüne Landesregierung unter H. Kraft setzte diese Frau mit ihrer Haupt-Qualitfikation als Hardcore-Feministin dennoch als Kanzlerin durch, um die Frauenquote zu erhöhen. Was Männern wie Frauen schadet, denn die qualifizierteren Persönlichkeiten – ;änner wie Frauen – wurden gegenüber einer politischen Quotenerfüllerin mit feministischem Hintergrund diskriminiert.

    • Naja, Christina Reinhardt ist sei 18 Jahren in der Hochschulverwaltung unterwegs. Auch wenn sie anno 2000 über die Gleichstellungsfahrkarte ihren ersten Job in dem Bereich bekommen hat (http://www.ruhr-uni-bochum.de/pressemitteilungen-2000/msg00320.html), so würde ich – allerdings nur nach kurzer Web-Recherche, ich lass mich gern eines besseren belehren – ihren Schwerpunkt eher im Bereich der regulären Personalentwicklung als im Bereich der Frauenförderung sehen. Jetzt ned unbedingt der schlechteste fachliche Hintergrund für den Job des Kanzlers.

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